Upgrade to Pro — share decks privately, control downloads, hide ads and more …

Fachartikel: Nachhaltigkeitsberichte im Verglei...

Sponsored · Your Podcast. Everywhere. Effortlessly. Share. Educate. Inspire. Entertain. You do you. We'll handle the rest.

Fachartikel: Nachhaltigkeitsberichte im Vergleich - DACH vs. USA - Kay Schönewerk (4iMEDIA)

Transparenzpflicht trifft auf Stakeholder-Value: Wie unterscheidet sich die Nachhaltigkeitsberichterstattung im deutschsprachigen Raum (DACH) von den Ansätzen US-amerikanischer Unternehmen? In diesem Fachartikel analysiert Kay Schönewerk, Gründer und Geschäftsführer der Leipziger Agentur 4iMEDIA, die wesentlichen Unterschiede, regulatorischen Rahmenbedingungen und strategischen Zielsetzungen der CSR-Kommunikation auf beiden Seiten des Atlantiks. Ein fundierter Einblick für Führungskräfte, Kommunikationsverantwortliche und Nachhaltigkeitsmanager.

Avatar for Kay Schönewerk

Kay Schönewerk

August 17, 2026

More Decks by Kay Schönewerk

Other Decks in Marketing & SEO

Transcript

  1. FA C H A R T I K E L

    · E S G & U N T E R N E H M E N S K O M M U N I K AT I O N Nachhaltigkeitsberichte im trans‐ atlantischen Vergleich Wie sich Berichtspraxis, Regulierung und Kommunikationskultur zwi‐ schen der DACH-Region und den USA unterscheiden – und was das für international tätige Unternehmen bedeutet. Kay Schönewerk 4iMEDIA GmbH, Leipzig August 2026
  2. FACHARTIKEL · NACHHALTIGKEITSKOMMUNIKATION Nachhaltigkeitsberichte in der DACH-Region im Vergleich zu

    US-amerikanischen Reports Regulatorische Logik, methodische Grundannahmen und kommunikative Kultur zweier grundverschiedener Berichtstraditionen Kaum ein Unternehmensdokument wird so unterschiedlich verstanden wie der Nachhal‐ tigkeitsbericht. Während er in Deutschland, Österreich und der Schweiz zunehmend als geprüftes, standardisiertes Pflichtinstrument mit Rechtscharakter behandelt wird, bleibt er in den USA primär ein freiwilliges Kommunikationsinstrument im Wettbewerb um Kapital und Reputation. Dieser Artikel ordnet die aktuellen regulatorischen Entwicklungen ein, vergleicht die methodischen Grundlagen beider Systeme und zeigt, welche kommunikati‐ ven Konsequenzen sich daraus für Unternehmen mit transatlantischen Aktivitäten erge‐ ben. 01 Zwei Traditionen, ein Anspruch Einleitung 02 Der regulatorische Rahmen in der DACH-Region 03 Der regulatorische Rahmen in den USA CSRD, ESRS, Omnibus SEC, Bundesstaaten, freiwillige Standards 04 Direktvergleich der Systeme Tabelle & Einordnung 05 Methodische Unterschiede Wesentlichkeit, Prüfung, Scope 3 06 Kommunikationskultur im Vergleich Ton, Sprache, Zielgruppen 07 Konsequenzen für die Praxis Doppelstrategie & Ausblick 01 Zwei Traditionen, ein Anspruch Nachhaltigkeitsberichte erfüllen in Europa und den USA formal dieselbe Funktion: Sie sollen Investorinnen, Kundschaft, Belegschaft und Öffentlichkeit zeigen, wie ein Unternehmen mit ökologischen, sozialen und Governance-Risiken umgeht. Doch hinter dieser gemeinsamen Zielsetzung stehen zwei fundamental unter‐ schiedliche Rechts- und Kommunikationstraditionen. In der DACH-Region hat sich die Berichterstattung in den vergangenen Jahren von einer freiwilligen Imagepflege zu einem regulierten, prüfungspflichtigen Teil der Rechnungslegung entwickelt. In den USA dagegen bleibt sie – trotz mehrjähriger Bemühungen der Börsenaufsicht SEC – ein überwiegend freiwilliges, marktgetriebenes Format. Diese unterschiedliche Herkunft prägt nicht nur den rechtlichen Rahmen, sondern auch Tonfall, Struktur und Zielgruppenlogik der Berichte selbst. Ein deutscher CSRD-Bericht liest sich wie ein geprüfter Teil des 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 2 / 10
  3. Lageberichts: nüchtern, datengetrieben, an Prüfungsstandards orientiert. Ein US-amerikanischer Sustainability Report

    liest sich häufig wie ein Markenmagazin: bildstark, erzählerisch, auf Investor Relations und Employer Branding zugeschnitten. Beide Ansätze haben Stärken und blinde Flecken – und beide befinden sich 2026 in einer Phase erheblicher regulatorischer Bewegung. „Der eine Kontinent reguliert Nachhaltigkeitsberichterstattung wie Finanzbericht‐ erstattung. Der andere überlässt sie weitgehend dem Markt – und diskutiert gerade, wie viel freiwillige Struktur er davon noch will.“ 02 Der regulatorische Rahmen in der DACH-Region Grundlage der europäischen Berichtspflicht ist die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die 2022 die bisherige Non-Financial Reporting Directive ablöste und Nachhaltigkeitsinformationen erstmals auf dieselbe rechtliche Stufe wie klassische Finanzkennzahlen hob. Berichtspflichtige Unternehmen müssen ihre Angaben nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) erstellen – einem detaillierten, in Datenpunkte gegliederten Regelwerk, das inhaltlich deutlich über die meisten US-amerikanischen Frameworks hinausgeht. Allerdings befindet sich dieses System seit Anfang 2025 in einem tiefgreifenden Vereinfachungsprozess. Mit dem sogenannten Omnibus-I-Paket reagierte die EU-Kommission auf Kritik an Bürokratieaufwand und Umsetzungskosten. Die zentralen Änderungen: • Deutlich engerer Anwenderkreis: CSRD-pflichtig sind künftig nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und mehr als 450 Millionen Euro Nettoumsatz – vorher lag die Schwelle bei 250 Beschäftigten. Damit fällt ein erheblicher Teil des gehobenen Mittelstands aus der Pflicht heraus. • Verschobener Zeitplan: Die ursprünglich für 2025 und 2026 vorgesehenen Berichtswellen wurden über die „Stop-the-Clock“-Richtlinie und das Omnibus-Paket auf das Geschäftsjahr 2027 verschoben; erste Berichte nach den neuen Regeln sind damit ab 2028 fällig. • Überarbeitung der ESRS: Die EFRAG wurde beauftragt, die Standards inhaltlich zu straffen und die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte spürbar zu reduzieren. • Schlankere Option für kleinere Unternehmen: Der freiwillige VSME-Standard (Voluntary SME Stan‐ dard), von der EFRAG entwickelt und im Juli 2025 von der EU-Kommission empfohlen, bietet eine praxisnahe Alternative für Unternehmen unterhalb der CSRD-Schwellen. Rechtstechnisch wurde die Omnibus-Reform als Richtlinie (EU) 2026/470 im Februar 2026 im EUAmtsblatt veröffentlicht und trat im März 2026 in Kraft; die Mitgliedstaaten haben bis März 2027 Zeit für die nationale Umsetzung. Auf nationaler Ebene ist der Umsetzungsstand innerhalb der DACH-Region uneinheit‐ lich: Österreich hat mit dem Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) bereits im Januar 2026 einen nationalen Rechtsrahmen inklusive der neuen, höheren Schwellenwerte beschlossen. In Deutschland verzögert sich die 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 3 / 10
  4. Umsetzung des CSRD-Umsetzungsgesetzes dagegen weiterhin, sodass für viele Unternehmen bis

    auf Weiteres Rechtsunsicherheit über den genauen Anwendungszeitpunkt besteht. EINORDNUNG Trotz der Erleichterungen bleibt die doppelte Wesentlichkeit – also die gleichzeitige Betrachtung von finanziellen Risiken für das Unternehmen und von Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt – der methodische Kern des europäischen Ansatzes. Diese Grundlogik hat der Omnibus-Prozess nicht angetastet; verändert wurden vor allem Anwenderkreis, Zeitplan und Detailtiefe der Datenpunkte. 03 Der regulatorische Rahmen in den USA In den USA verlief die Entwicklung nahezu spiegelverkehrt. Die Börsenaufsicht SEC hatte im März 2024 unter dem damaligen Vorsitzenden Gary Gensler mit knapper Mehrheit eine eigene Klimaberichtspflicht verabschiedet – „The Enhancement and Standardization of Climate-Related Disclosures for Investors“. Sie hätte große Unternehmen zur Offenlegung von Scope-1- und Scope-2-Emissionen, Klimarisiken und finanziellen Auswirkungen extremer Wetterereignisse verpflichtet. Die Regel trat jedoch nie in Kraft. Innerhalb weniger Wochen wurde sie im Zuge zahlreicher Klagen ausgesetzt; im März 2025 zog die SEC unter neuer Führung ihre rechtliche Verteidigung vollständig zurück. Nachdem ein Bundesgericht im September 2025 eine formelle Aufhebung im Schnellverfahren ablehnte und ein reguläres Rulemaking-Verfahren verlangte, leitete die SEC dieses im Mai 2026 ein und veröffentlichte Ende Mai 2026 einen förmlichen Vorschlag zur vollständigen Rücknahme der Klimaberichtsregel. Die Kommentierungsfrist dazu lief bis August 2026. Im Ergebnis gilt: Die SEC-Klimaregel wurde nie angewendet und steht kurz vor der endgültigen Aufhebung. Das bedeutet jedoch nicht, dass US-Unternehmen frei von Offenlegungspflichten sind. Drei Ebenen bleiben relevant: • Bundesebene, weiterhin gültig: Die bereits 2010 erlassene SEC-Guidance zu klimabezogenen Risiken bleibt in Kraft. Sie verlangt die Offenlegung wesentlicher Klimarisiken nach allgemeinen Grundsätzen – ohne den detaillierten Datenkatalog der zurückgezogenen Regel. • Bundesstaatliche Ebene: Allen voran Kalifornien hat mit dem Climate Corporate Data Accountability Act (SB 253) eine eigene, strengere Berichtspflicht geschaffen. Große Unternehmen mit Geschäftstätig‐ keit in Kalifornien müssen ihre Scope-1- und Scope-2-Emissionen ab August 2026 offenlegen, Scope-3Daten folgen ab 2027. Das ergänzende Klimarisikogesetz SB 261 ist dagegen derzeit durch eine gerichtliche Anordnung ausgesetzt. • Freiwillige Standards: In Ermangelung einer einheitlichen Bundespflicht orientieren sich viele USUnternehmen weiterhin an privaten Rahmenwerken wie den SASB-Standards (heute Teil der IFRS-Nach‐ haltigkeitsstandards des ISSB), an TCFD-Empfehlungen zu Klimarisiken oder an den GRI-Standards für ein breiteres Stakeholder-Publikum. 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 4 / 10
  5. „Wo Europa über die Tiefe der Pflicht verhandelt, verhandeln die

    USA gerade über ihre Existenz.“ Der politische Kurswechsel unter der aktuellen US-Regierung – Rückzug aus dem Pariser Klimaabkommen, Aufhebung klimabezogener Prüfpflichten für Bundesbehörden, personelle Neuausrichtung der SEC – hat diese Entwicklung beschleunigt. International tätige US-Konzerne bleiben dennoch faktisch berichtspflichtig, weil sie über ihre EU-Töchter der CSRD unterliegen oder als Zulieferer europäischer Unternehmen freiwillig Daten liefern müssen, um Lieferketten- und Kundenanforderungen zu erfüllen. 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 5 / 10
  6. 04 Direktvergleich der Systeme Die folgende Übersicht fasst die zentralen

    strukturellen Unterschiede zwischen der DACH-Region und den USA zusammen, Stand August 2026. Dimension DACH-Region (CSRD/ESRS) USA Rechtscharak‐ Verpflichtend für große Unternehmen; Überwiegend freiwillig; Bundespflicht faktisch zu‐ ter Teil des Lageberichts rückgezogen Anwenderkreis > 1.000 Beschäftigte, > 450 Mio. € Kein einheitlicher Schwellenwert; Kalifornien- Umsatz (nach Omnibus) Regel ab bestimmtem Umsatz Wesentlich‐ Doppelte Wesentlichkeit (Finanz- und Überwiegend einfache, finanzielle Wesentlichkeit keitsprinzip Impact-Perspektive) Prüfungspflicht Externe Prüfung mit begrenzter, später Keine einheitliche gesetzliche Prüfungspflicht; hinreichender Sicherheit vorgesehen freiwillige Assurance verbreitet ESRS (EU-weit einheitlich, in Überar‐ Fragmentiert: SASB/ISSB, TCFD, GRI, kaliforni‐ beitung) sche Vorgaben parallel Scope-3-Emis‐ Grundsätzlich Bestandteil der ESRS- Bundesrechtlich nicht verlangt; in Kalifornien ab sionen Klimaberichterstattung 2027 vorgesehen Zeithorizont Übergangsjahr: neue Schwellen, Übergangsjahr: Rücknahme der SEC-Regel im 2026 ESRS-Revision, nationale Umsetzung Verfahren, Bundesstaaten kompensieren teilwei‐ läuft se Primäre Ziel‐ Kapitalmarkt, Aufsichtsbehörden, Zivil‐ Investor Relations und Kapitalmarkt im Vorder‐ gruppe gesellschaft gleichrangig adressiert grund Leitstandard Eigene Darstellung auf Basis der in den Quellenangaben genannten Rechtsakte und Fachbeiträge, Stand August 2026. Aufgrund laufender Gesetzgebungsverfahren auf beiden Seiten des Atlantiks empfiehlt sich vor konkreten Berichtsentscheidungen eine tagesaktuelle Prüfung. 05 Methodische Unterschiede im Detail Doppelte versus einfache Wesentlichkeit Der wohl grundlegendste konzeptionelle Unterschied liegt in der Wesentlichkeitsdefinition. Die ESRS verlangen eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Unternehmen müssen sowohl bewerten, welche Nachhaltig‐ keitsthemen finanzielle Auswirkungen auf sie selbst haben (Outside-in-Perspektive), als auch, welche Auswirkungen ihre Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft hat (Inside-out-Perspektive). US- 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 6 / 10
  7. amerikanische Berichterstattung – ob nach ISSB/SASB oder in eigenständigen Corporate-Reports

    – orientiert sich dagegen überwiegend an der aus dem Kapitalmarktrecht stammenden Investorenperspektive: Berichts‐ pflichtig ist, was für eine „vernünftige Investorin“ entscheidungsrelevant ist. Auswirkungen auf Dritte fließen nur insoweit ein, wie sie auf das Unternehmen selbst zurückwirken. Prüfung und Verlässlichkeit Europäische Berichte durchlaufen perspektivisch eine externe Prüfung, zunächst mit begrenzter, später mit hinreichender Sicherheit – vergleichbar der Prüfung von Jahresabschlüssen. In den USA existiert keine vergleichbare einheitliche Pflicht; viele Unternehmen lassen einzelne Kennzahlen freiwillig durch Wirtschaftsprüfer oder spezialisierte Dienstleister verifizieren, jedoch ohne bundesweit einheitlichen Prüfungsstandard. Das schafft in der Wahrnehmung von Investorinnen und Ratingagenturen ein Glaubwür‐ digkeitsgefälle zugunsten europäischer Berichte – bei gleichzeitig deutlich höherem Erstellungsaufwand für die berichtenden Unternehmen. Detailtiefe und Datenpunkte Die ESRS umfassen mehrere hundert einzelne Datenpunkte über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen hinweg – von Biodiversität über Arbeitsbedingungen in der Lieferkette bis zu Vergütungsstrukturen. USamerikanische Rahmenwerke wie SASB sind branchenspezifisch zugeschnitten und bewusst schlanker gehalten; sie konzentrieren sich auf finanziell wesentliche Kennzahlen je Sektor. Genau diese Detailtiefe steht in Europa aktuell zur Disposition: Die EFRAG-Revision der ESRS zielt ausdrücklich darauf, die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte deutlich zu reduzieren, ohne die Grundarchitektur der doppelten Wesentlichkeit aufzugeben. Lieferkettenbezug Eng verknüpft mit der CSRD ist die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette regelt und im selben Omnibus-Verfahren ebenfalls entschärft wurde. Ein direktes US-Pendant auf Bundesebene existiert nicht; Lieferkettensorgfalt wird dort primär vertraglich zwischen Unternehmen und über Reputationsdruck durchgesetzt, nicht gesetzlich. 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 7 / 10
  8. 06 Kommunikationskultur im Vergleich Für Kommunikationsverantwortliche ist der regulatorische Unterschied

    nur die halbe Geschichte. Mindestens ebenso wichtig ist, wie sich die unterschiedlichen Rechtsrahmen auf Sprache, Struktur und Erzählweise der Berichte auswirken. Compliance-Ton versus Markenerzählung DACH-Berichte nach ESRS folgen einer vorgegebenen Gliederungslogik mit klar definierten Angabepflich‐ ten je Themenstandard. Das begünstigt einen sachlichen, tabellarischen, prüfungsnahen Ton – Lesbarkeit und narrative Qualität geraten dabei leicht in den Hintergrund. US-amerikanische Sustainability Reports genießen dagegen erheblich mehr gestalterische Freiheit: Sie kombinieren Kennzahlen häufig mit Fotostrecken, Mitarbeiter-Statements, CEO-Botschaften und einer erkennbaren Markenästhetik. Das erhöht die Zugäng‐ lichkeit für ein breiteres Publikum, birgt zugleich aber ein höheres Risiko für Greenwashing-Vorwürfe, wenn Bildsprache und Datenlage auseinanderfallen. Zielgruppenlogik Der europäische Ansatz behandelt Kapitalmarkt, Zivilgesellschaft, Beschäftigte und Aufsichtsbehörden explizit als gleichrangige Adressaten – eine direkte Folge der doppelten Wesentlichkeit. US-Berichte richten sich dagegen primär an Investor Relations und den Kapitalmarkt; andere Zielgruppen werden eher über separate Kanäle bedient, etwa CSR-Microsites, Diversity-Reports oder Mitarbeiterkommunikation. Für die inhaltliche Planung bedeutet das: Ein europäischer Bericht muss von Beginn an multiperspektivisch gedacht werden, ein US-Report kann stärker auf ein Kernpublikum zugeschnitten werden. Konsequenzen für Sichtbarkeit in KI-gestützten Suchsystemen Ein oft übersehener Aspekt betrifft die maschinelle Auffindbarkeit der Berichte selbst. Strukturierte, standardisierte ESRS-Datenpunkte lassen sich von KI-Systemen und Sprachmodellen leichter extrahieren und in Vergleichsanalysen einordnen als narrativ aufbereitete US-Reports mit unstrukturierten Fließtextpassa‐ gen. Unternehmen, die ihre Berichte zusätzlich mit sauberer Datenstruktur, konsistenter Terminologie und maschinenlesbaren Formaten versehen, verbessern damit nicht nur die regulatorische Nachvollziehbarkeit, sondern auch ihre Sichtbarkeit in KI-gestützten Rechercheprozessen von Investorinnen, Ratingagenturen und Journalistinnen. 07 Konsequenzen für die Praxis Für Unternehmen mit Aktivitäten auf beiden Seiten des Atlantiks ergeben sich aus dieser Gemengelage drei praktische Handlungsfelder: 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 8 / 10
  9. 1. Doppelstrategie statt Einheitsbericht Ein einziger, unveränderter Bericht wird beiden

    Rechtskulturen selten gerecht. Bewährt hat sich ein modularer Aufbau: ein ESRS-konformer, geprüfter Kern für die europäische Berichtspflicht, ergänzt um ein kommunikativ zugänglicheres Kapitel oder eine Zusammenfassung für US-amerikanische und internationale Stakeholder, die stärker auf Lesbarkeit und Markenbotschaft setzt. 2. Vorsprung durch freiwillige Struktur sichern Auch Unternehmen, die durch die neuen Omnibus-Schwellenwerte aus der CSRD-Pflicht herausfallen, laufen Gefahr, Anforderungen von Banken, Großkunden und Fördermittelgebern nicht mehr zu erfüllen, wenn sie ihre Berichtsstrukturen vollständig aufgeben. Der VSME-Standard bietet hier einen pragmatischen Mittelweg zwischen regulatorischem Minimalismus und vollständigem Verzicht. 3. Regulatorische Beobachtung institutionalisieren Sowohl die ESRS-Revision als auch die SEC-Rücknahme und die kalifornischen Landesgesetze befinden sich 2026 in laufenden Verfahren mit noch offenem Ausgang. Unternehmen sollten Berichtsprozesse so gestalten, dass sich neue Schwellenwerte, Fristen oder Datenanforderungen ohne grundlegenden Struktur‐ bruch nachrüsten lassen – etwa durch eine Datenarchitektur, die von Anfang an mehr Kennzahlen erfasst, als aktuell zwingend offenzulegen sind. AUSBLICK Beide Systeme bewegen sich 2026 in eine bemerkenswert ähnliche Richtung: weniger verpflichtende Detailtiefe, mehr Raum für risikobasierte, unternehmensspezifische Priorisierung. Der grundsätzliche Unterschied bleibt jedoch bestehen: Europa reguliert Nachhaltigkeitsberichterstattung als Teil der Rechnungslegung, die USA behandeln sie primär als freiwilliges Kapitalmarkt- und Reputationsinstrument. Für die Kommunikationspraxis heißt das: Wer international überzeugend berichten will, braucht nicht einen Bericht, sondern eine Berichtsstrategie mit mehreren Ausspielformen. Über den Autor Kay Schönewerk — Gründer & Geschäftsführer, 4iMEDIA GmbH Kay Schönewerk ist Gründer und Geschäftsführer der 4iMEDIA GmbH, einer auf Kommunikation und Content spezialisierten Agentur mit Sitz in Leipzig, sowie der Bildungsakademie am Rosental (BARO). Er verfügt über einen journalistischen und politikwissenschaftlichen Hintergrund, ist Buchautor und beschäftigt sich in seiner Arbeit intensiv mit strategischer Nachhaltigkeitskommuni‐ kation sowie der Sichtbarkeit von Fachinhalten in KI-gestützten Such- und Empfehlungssystemen (GEO). 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 9 / 10
  10. Q Quellen und weiterführende Hinweise 1. Rödl & Partner: „Nachhaltigkeitsberichterstattung

    2026: Pflichten, Fristen und Empfehlungen für alle Unternehmensgrößen", Dezember 2025. 2. RSM Ebner Stolz: „CSRD & CSDDD: Einigungen aus dem Omnibus im Amtsblatt der EU veröffentlicht", März 2026. 3. IHK Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim: „Neuester Stand: EU-Omnibus (CSRD, CSDDD, EUDR)", Stand 13. März 2026. 4. leadity: „CSRD & Omnibus 2026: Was Unternehmen jetzt wissen müssen", Juli 2026. 5. intep: „CSRD 2026: Omnibus bringt Vereinfachung, nationale Umsetzung stockt", März 2026. 6. saim: „EU Omnibus-Verordnung: Änderungen für CSRD und CSDDD (2026/470)", März 2026. 7. Bundesministerium / CSR in Deutschland: „Omnibus I-Richtlinie in Kraft getreten", März 2026. 8. greenvisionsolutions: „Omnibus Verordnung: Weitreichende Erleichterungen für die CSRD", Januar 2026. 9. Clark Hill: „SEC Moves to Rescind Climate Disclosure Rules", Mai 2026. 10. U.S. Small Business Administration, Office of Advocacy: „SEC's Rescission of Climate-Related Disclosure Rules", Juni 2026. 11. Greenly: „SEC Climate Disclosure Rule: 2026 Status Update", Juli 2026. 12. EcoVadis: „SEC Climate Disclosure Rule: Current Status and What to Know in 2026", Juni 2026. 13. Gibson Dunn: „SEC Proposes Rescission of Climate-Related Disclosure Rules", Juni 2026. 14. Federal Register: „Rescission of Climate-Related Disclosure Rules", Juni 2026. 15. Harvard Environmental & Energy Law Program: „Financial Regulation, Climate Change, and Climate-related Risk Disclosure" (Tracker), Stand Juni 2026. 16. Continuuiti: „SEC Climate Disclosure Rule: Status & Rescission (2026)", Juni 2026. Hinweis: Der regulatorische Stand zu CSRD, ESRS, Omnibus-Paketen sowie zur SEC-Klimaregel und den kalifornischen Landesgesetzen befindet sich in laufender Entwicklung. Alle Angaben spiegeln den Kenntnisstand von August 2026 wider und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Fachberatung. 4iMEDIA GmbH — Fachartikel Seite 10 / 10